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BewerberVZ stellt Löschungsanträge der Marken "schülerVZ" und "alumniVZ" |
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Geschrieben von Manuel Langele
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Mittwoch, 05 März 2008 |
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Die Antwort
lies nicht lange auf sich warten. Nachdem studiVZ Ltd. eine einstweilige
Verfügung gegen BewerberVZ erwirkt hat, wird die Betreiberin von BewerberVZ
Löschungsanträge der Marken “schülerVZ“ und “alumniVZ“ stellen.
Die Marke “studiVZ“ hat das DPMA bislang nicht eingetragen. Deshalb kommt
diesbezüglich eine Löschung nicht in Betracht.
Sollte die Marke “schülerVZ“ im DPMA gelöscht werden, so können auch alle
anderen abgemahnten Sitebetreiber Hoffnung schöpfen, Ihre alten Domain-Namen
weiter verwenden zu dürfen.
studiVZ ltd. hat in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Sitebetreiber
abgemahnt, die in Ihrem Domain-Namen das Kürzel des Wortes ‚Verzeichnis’ – kurz
‚VZ’ tragen.
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