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BewerberVZ entscheidet sich zur rechtlichen Auseinandersetzung gegen StudiVZ |
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Geschrieben von Manuel Langele
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Donnerstag, 28 Februar 2008 |
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Die Betreiberin des neuartigen Recruiting-Portals “BewerberVZ“
hat sich dazu entschlossen, sich gegen eine von der StudiVZ Ltd beim Kölner
Landgericht erwirkten einstweiligen Verfügung zur Wehr zu setzen. Aufgrund der
einstweiligen Verfügung soll die Kölner BVZ-Personal GmbH auf die Nutzung des
Namens “BewerberVZ“ verzichten. Der Gegenstandswert des Verfahrens wurde mit
275.000,- EUR festgesetzt.
Seit mehreren Wochen geht StudiVZ aktiver gegen Webseiten vor, die das Kürzel
VZ nutzen. Viele geben angesichts der angedrohten drastischen Strafen nach. “Wir
werden uns gegen die gerichtliche Verfügung zur Wehr setzen“, versichert Nina
Krug von BewerberVZ.
Ihr Kölner Rechtsanwalt, Bruno M. Glombitza, hält Namen, die aus der Abkürzung
für “Verzeichnis“ und einer vorangestellten Personengruppe bestehen, für nicht
markenschutzfähig. “StudiVZ ist eine rein beschreibende Kurzform von “Studentenverzeichnis“.
Meiner Kenntnis nach trägt das Deutsche Marken- und Patentamt daher solche
Marken auch nicht mehr in das Markenregister ein.“ Auch ein unlauteres
Verhalten seiner Mandantin kann der Anwalt der auf internationalen Markenschutz
spezialisierten Kanzlei Greyhills nicht erkennen und verweist auf die
Ähnlichkeit von StudiVZ zu der anglo-amerikanischen Seite Facebook.
Nina Krug von BewerberVZ betont: “Ich lasse mir kein wettbewerbswidriges
Verhalten von einem Facebook-Klon vorwerfen.“ Den Titel BewerberVZ hat sie
gewählt, weil die Studentinnen und Studenten es so gewünscht haben. Sie
verstehen das Kürzel VZ ausschließlich als Abkürzung für “Verzeichnis“ und
wünschen sich einen möglichst kurzen Begriff. “Deshalb habe ich den Titel
gewählt. Logischerweise habe ich darum auch die von StudiVZ geforderte
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht unterschrieben. Wir haben
daher unsere Rechtsanwälte damit beauftragt, Widerspruch gegen die einstweilige
Verfügung einzulegen“ erklärt Krug.

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Bei Scout24 kann ich es noch verstehen... obwohl ich glaube, dass hier auch *scout.de-Domains abgemahnt wurden....